AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ACHTUNG: Hygienehinweise für Teilnehmer*innen an Stadtführungen!!
Die Gesundheit meiner Gäste liegt mir sehr am Herzen. Deshalb bitten ich Sie, die nachfolgenden Hinweise sorgfältig zu lesen und während der Führungen zu berücksichtigen.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist Pflicht, kann aber teilweise, an Orten wo der Mindestabstand gewährleistet ist, abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für vollständig geimpfte Personen, Genesene und Personen mit einem negativen Testergebnis.
Während der Führung gilt zu jeder Zeit: Halten Sie mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Personen aus einem anderen Haushalt, Hust- und Nies-Etikette beachten.
Während der Führung werden keine Gegenstände zur Ansicht weitergegeben.
Die Führungen finden im Freien statt. Menschenansammlungen werden möglichst vermieden.
Aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften kann es zu inhaltlichen Abweichungen kommen.
Bitte verzichten Sie auf die Führung, wenn Sie sich selbst krank fühlen.
Änderungen vorbehalten.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Zahlungsbedingungen
Mit schriftlicher Bestätigung der Buchung entsteht der Anspruch des Gästeführers/Auftragnehmers auf Zahlung des vereinbarten Honorars. Dieser Anspruch wird nach Durchführung der Gästeführung/Veranstaltung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Führung/Veranstaltung vor Ort bar gegen Quittung bei dem Gästeführer zu zahlen. Eine Zahlung per Rechnung bedarf einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform. Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Teilnahmebedingungen und Haftung
Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 30 Personen. Die Führungen/Veranstaltungen werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Der Gast/Gruppenauftraggeber hat bei der Buchung bzw. spätestens drei Werktage vor der vereinbarten Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der eine Kontaktaufnahme zum Zwecke der geordneten Durchführung der Führung erfolgen kann. Der Gästeführer stellt ihrerseits eine Mobilfunknummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Gästeführer/Auftragnehmer keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Führung/Veranstaltung beim Auftraggeber.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung/Veranstaltung auf eigene Gefahr erfolgt. Für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Einrichtungen, städtischen oder staatlichen Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, haftet der Gästeführer nicht.
Die Teilnahme an Stadtführungen, Erlebnisführungen, Eventführungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gästeführer haftet in jedem Fall ausschließlich für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei dem Gästeführer anzumelden.
Sollte der Gästeführer durch Krankheit ausfallen, bemüht er sich, eine andere, entsprechend qualifizierte Person zu vermitteln. Sollte dies nicht gelingen, kann der Gast/Gruppenauftraggeber keine Forderungen gegenüber dem Gästeführer geltend machen. Der Gästeführer schuldet nicht die höchstpersönliche Leistungserbringung. Er kann die Führung durch eine andere entsprechend qualifizierte Person auf Basis der in der Leistungsbeschreibung geforderten Thematik durchführen lassen. Auch wenn der Gast sich ausdrücklich den Gästeführer in Persona gewünscht hat, besteht im Krankheitsfall dieses Recht de Gästeführers.
Verspätung und Wartezeit
Der Gast/Gruppenauftraggeber verpflichtet sich, spätestens bis zur vereinbarten Uhrzeit den Gästeführer über die Verspätung zu informieren. In diesem Fall wartet der Gästeführer am vereinbarten Treffpunkt bis max. 30 Minuten auf die Gruppe. Danach sind die gesamten Kosten für die Führung/Veranstaltung fällig.
Bei verspätetem Eintreffen des Gastes/Gruppe hat diese keinen Anspruch auf die volle Leistungserbringung bezüglich der gebuchten Dauer. Das zeitliche Ende der Führung/Veranstaltung ist durch die ursprünglich vereinbarte Startzeit festgelegt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen trifft der Gästeführer nach eigenem Ermessen mit der Gruppe/Gruppenauftraggeber.
Abbruch einer Führung/Veranstaltung
Der Gästeführer ist berechtigt, eine Führung/Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung/Veranstaltung abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe, stark alkoholisierte Gäste, Beleidigungen). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.
Rücktritt und Nichtinanspruchnahme
Der Auftraggeber kann die Führung/Veranstaltung schriftlich bis zu 8 Tage vor dem vereinbarten Führungs-/Veranstaltungstermin kostenlos stornieren oder auf einen anderen Termin umbuchen. Erfolgt die Stornierung 7 bis 2 Tage vor dem Führungs-/Veranstaltungstermin, so behält sich der Gästeführer vor, eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Honorars einzufordern. Wird die Führung erst einen Werktag (Montag bis Freitag bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder nicht in Anspruch genommen, so fällt eine Stornierungsgebühr von 100 % des vereinbarten Führungspreises an.
Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per Email, Post) getroffen werden. Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag und die AGBs schriftlich bestätigt hat.
Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Gästeführer vor der Führung/Veranstaltung abzusprechen.
Auskünfte und Zusicherungen Dritter
Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen sind, sofern sie der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, nicht verbindlich.
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Giessen.
Für Klagen des Gastes/Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers maßgebend.
Stand 01.07.2019